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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen „capito Schleswig-Holstein“

Inhaltsübersicht
I. Geltungsbereich
II. Leistungen
III. Mitwirkungspflichten des Kunden
IV. Vergütung
V. Zahlungsmodalitäten
VI. Haftung
VII. Vertraulichkeit
VIII. Schlussbestimmungen

I. Geltungsbereich
1. Vertragspartner und Verwender dieser AGB sind die Schleswiger Werkstätten, Lollfuß 85, 24837 Schleswig [Rechtsträger: Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie e.V., Aalborgstraße 61, 24768 Rendsburg, Sitz der Gesellschaft: Rendsburg; Registergericht: Kiel, Registernummer: 813 (Vereinsregister)]. Der Vertragspartner wird nachfolgend als „capito SH“ bezeichnet. Der Begriff „Kunde“ umfasst alle weiblichen, männlichen und juristischen Personen sowie öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
2. Das Angebot ist ausschließlich für Handel, Handwerk, Industrie und die freien Berufe zur ausschließlichen Verwendung in der gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit bestimmt.
3. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Leistungen
1. capito SH sorgt dafür, dass Sie von Ihren Kundinnen und Kunden verstanden werden. So können Sie nicht nur Kosten sparen, sondern auch neue Zielgruppen erschließen und gesellschaftlich verantwortungsvoll handeln. Die Tätigkeit besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Kunden als Dienstleistung. Die Dienstleistungen von capito Schleswig-Holstein umfassen derzeit u.a. Übersetzungen, Seminare zu unterschiedlichen Themen, Prüfungen von baulicher Barrierefreiheit, Beratungstätigkeiten und Eignungsdiagnostiken. Mehr Details zu den angebotenen Dienstleistungen sind unter www.capito-sh.de abrufbar.
2. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert.
3. Der konkrete Inhalt und Umfang der von capito SH zu erbringenden Tätigkeiten richtet sich nach dem schriftlichen Dienstleistungsvertrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, werden die Schleswiger Werkstätten den Kunden hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch die Schleswiger Werkstätten auch dadurch, dass der Kunde die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
4. capito SH legt die vom Kunden mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist capito SH nicht verpflichtet.

III. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt capito SH die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
2. Erbringt der Kunde nach Aufforderung der capito SH die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, wird ihm unter Setzung einer angemessen Frist Gelegenheit gegeben, dies nachzuholen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist capit SH berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann capito SH dem Kunden entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.

IV. Vergütung
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag.

V. Zahlungsmodalitäten
1. In der mit capito SH vereinbarten Vergütung ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.
2. Die Rechnungen von capito SH werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden fällig und sind spätestens am 15. Kalendertag nach Rechnungslegung auf das von capito SH angegebene Konto zu überweisen.
3. Der Kunde kommt durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 9% oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses.

VI. Haftung
1. Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von capito SH empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn capito SH die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleiten.
3. capito SH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für deren gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer, angestellten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichbarkeit des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) haftet capito SH auch für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung von capito SH wird unter Herausnahme atypischer Schäden auf den vertragstypisch zu erwartenden Schaden beschränkt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.
4. Die Haftung von capito SH entfällt, falls der eingetretene Schaden ausschließlich auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Kunden zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Kunden nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber capito SH gerügt wurden.

VII. Vertraulichkeit
capito SH wird alle von dem Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen über sein Unternehmen strikt vertraulich behandeln, soweit sie nicht allgemein bekannt sind. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort sowie der ausschließliche Gerichtsstand aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Schleswig.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Schleswig, 08.11.2021