Der capito Qualitätsstandard enthält alle Regeln, die für die Erstellung einer barrierefreien Information wichtig sind. Dazu hat capito einen Kriterien-Katalog entwickelt. Im Kriterien-Katalog stehen alle Punkte, die wichtig sind, damit die Zielgruppen Informationen nutzen und verstehen können. Der Kriterien-Katalog wird laufend aktualisiert.
Wir halten uns beim Übersetzen von Texten und Informationen an den capito Qualitätsstandard. Daher erhalten Informationen, die wir für Sie in leicht verständliche Sprache übersetzen, ein capito Gütesiegel. Das Siegel sagt aus, dass die Zielgruppe die Information leicht lesen und verstehen kann. Die capito Gütesiegel gibt es in drei Stufen:
Informationen in der Sprachstufe B1 bauen auf das Vorwissen oder den Wortschatz der Zielgruppe auf. Texte in B1 ist jedoch kein „Fachchinesisch“ oder „Juristen-Deutsch“ enthalten. Sie sind überall dort hilfreich, wo es darum geht, die Mehrheit der Bevölkerung zu erreichen. Texte in der Sprachstufe B1 werden auch der Einfachen Sprache, der Alltagssprache oder der bürgernahen Sprache zugeordnet.
Informationen in der Sprachstufe A2 ermöglichen es der Zielgruppe, sich mit einem bestimmten Thema so zu beschäftigen, dass die wesentlichen Inhalte verstanden werden. Zum Beispiel: einen Bescheid oder eine Anweisung lesen, verstehen und danach handeln können. Die meisten Texte in der Sprachstufe A2 werden der Leichten Sprache zugeordnet.
Informationen in der Sprachstufe A1 sind sehr leicht verständlich. Verwendet werden nur bekannte Wörter, besonders kurze Sätze und eine sehr einfache Grammatik. Die Informationen werden auf den wichtigsten Kern reduziert. Es werden auch barrierefreie Bilder eingesetzt. Die Sprachstufe A1 wird der (sehr) Leichten Sprache zugeordnet.
Nur capito Partner*innen dürfen ein capito Gütesiegel vergeben. Wir von capito Schleswig-Holstein haben gelernt, wie man Informationen barrierefrei macht.