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Das Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz

Ein Gesetz als Chance für Ihr Unternehmen und unsere Gesellschaft!

Wenn wir Inklusion und Gleichberechtigung fördern möchten, ist Barrierefreiheit ein zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft. Mit dem "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz" (BFSG) wird ein bedeutender Schritt in diese Richtung getan. Wir von capito Schleswig-Holstein trennen das lange Wort zu "Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz" oder kürzen es mit "BFSG" ab.

Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es setzt wichtige Impulse, um Barrieren im öffentlichen Raum, in der digitalen Welt und im täglichen Leben von Menschen mit Behinderungen zu reduzieren oder gänzlich zu beseitigen.

Was ist das Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG)?

Das BFSG macht ab dem 28. Juni 2025 Barrierefreiheit in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens
verbindlich. Es stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkten Fähigkeiten gleichberechtigten Zugang zu wesentlichen Produkten und Dienstleistungen haben. Das Gesetz unterstützt somit Endverbraucher*innen von Produkten und Dienstleistungen. Produkte und Dienstleistungen, die ausschließlich zwischen zwei Unternehmen verkauft werden (sogenannte B2B-Leistungen) sind davon nicht betroffen.

Welche neuen Regeln sind wichtig?

Das BFSG verpflichtet Hersteller und Dienstleister, Barrierefreiheit in verschiedene Bereiche ihrer Arbeit zu integrieren. Die wichtigsten Regelungen umfassen:

  • Barrierefreie Produkte
    Produkte wie Geldautomaten, Computer, Smartphones und E-Books müssen barrierefrei gestaltet werden. Die Nutzung für Menschen mit Seh-, Hör- oder Mobilitäts-Einschränkungen muss ebenso möglich sein wie für Menschen ohne Einschränkungen.
  • Barrierefreie Dienstleistungen
    Dienstleistungen wie Bank-Dienstleistungen, Online-Einkauf, öffentliche Verkehrsmittel und Telekommunikation müssen
    barrierefrei gestaltet werden. Dies umfasst sowohl die physische Barrierefreiheit (zum Beispiel die Zugänglichkeit von Bank-Filialen oder Arzt-Praxen) als auch die digitale Barrierefreiheit (zum Beispiel nutzerfreundliche Websites und Apps)
  • Verständlichkeit
    Informationen und Anleitungen müssen in verständlicher Sprache verfasst sein. Im Gesetzt steht: „Der Hersteller hat sicherzustellen, dass dem Produkt eine Gebrauchs-Anleitung und Sicherheits-Informationen in deutscher Sprache beigefügt sind. Alle Kennzeichnungen, die Gebrauchs-Anleitung und Sicherheits-Informationen müssen klar, verständlich und deutlich sein.“
  • Nachweis-Pflicht
    Hersteller von Produkten und Dienstleistungen sind den Marktüberwachungs-Behörden gegenüber verpflichtet nachzuweisen, dass die verkauften Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen des BFSG gerecht werden.
  • Marktüberwachung
    Die Marktüberwachungs-Behörden überwachen und kontrollieren die Umsetzung des BFSG. Jede Person kann eine Beschwerde gegenüber einem Unternehmen einlegen. Die Marktüberwachungs-Behörde muss dieser Beschwerde
    nachgehen. Das Unternehmen kann eine hohe Strafe bekommen, wenn die Produkte und Dienstleistungen nicht barrierefrei sind.

In diesem Video fnden Sie detailliertere Infos zu den neuen Regeln.

Ist mein Unternehmen vom BFSG betroffen?

Ja:

  • wenn Sie Produkte anbieten – unabhängig von der Anzahl Ihrer Mitarbeiter*innen oder Ihrem Jahresumsatz.
  • wenn Sie  Dienstleistungen anbieten und mehr als 10 Mitarbeiter*innen haben und/oder einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro erwirtschaften.

Ein Beispiel:

Das Friseur-Geschäft Musterhaare hat mehr als 10 Mitarbeiter*innen und erwirtschaftet einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro. Auf der Webseite des Unternehmens können Kund*innen Termine buchen und Haarpflege-Produkte kaufen. Zwar werden in dem BFSG weder Haarpflege-Produkte noch Friseur-Dienstleistungen explizit genannt, dennoch muss das Unternehmen die Barrierefreiheits-Anforderungen beachten. Denn es betreibt über die Webseite sogenannte „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“. Bei „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ handelt es sich um Dienstleistungen, die durch Endverbraucher*innen elektronisch angefragt oder ausgelöst werden. Zum Beispiel eine Termin-Buchung über die Webseite oder der Online-Einkauf über das Smartphone.

Die gesamte Webseite des Friseur-Geschäfts Musterhaare inklusive Check-out ist nach den Vorschriften des BFSG barrierefrei zu gestalten.

Sie möchten wissen, wie barrierefrei Ihre Website bereits ist?

Das können Sie unter diesem Link kostenfrei tun.

Wie kann Ihnen capito Schleswig-Holstein bei der Umsetzung des BFSG helfen?

capito Schleswig-Holstein kann Sie in verschiedenen Bereichen unterstützen. Wir können zum Beispiel Ihre Website auf Barrieren überprüfen. Das machen wir zusammen mit moderierten Prüfgruppen. Unsere Prüfgruppen bestehen aus Expert*innen der leicht verständlichen Sprache. Viele Expert*innen arbeiten in den Schleswiger Werkstätten oder im WerkHUS. Sie haben unterschiedliche Beeinträchtigungen, die sie zu Expert*innen in Sachen Barrierefreiheit machen.

capito Schleswig-Holstein bietet außerdem die manuelle sowie digitale Übersetzung von Informationen in leicht verständliche Sprache sowie ein Lektorat und Korrektorat von leicht verständlichen Informationen an. Auch hier werden wir von unseren Expert*innen unterstützt.

Fazit

Das Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Es setzt verbindliche Maßstäbe für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Es stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Für Unternehmen ist das Gesetz eine große Chance, die eigenen Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen verständlich
und barrierefrei zu gestalten. Davon profitieren letztendlich alle – die Unternehmen durch steigende Umsätze und die Gesellschaft durch einfach zu bedienende und leicht verständliche Produkte und Dienstleistungen.

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, Teil einer zukunftsfähigen und fairen Gesellschaft zu sein.

Quellen

Dieser Text ist eine Zusammenfassung des kostenfreien Whitepapers von capito. Hier finden Sie das Whitepaper in voller Länge mit weiterführenden Links und Informationen rund um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Außerdem finden Sie auf der Seite der Bundesfachstelle für Barrierefreiehit weitere Informationen. Hier gelangen Sie zu der Website sowie zu einem Erklär-Video.